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Impressum (Presserecht)

Das Impressum einer Publikation enthält Informationen und Angaben zur Herkunft der Veröffentlichung. In Deutschland gibt es eine Impressumspflicht für Veröffentlichungen. Welche Angaben im Impressum gemacht werden müssen, richtet sich nach dem jeweiligen Medium. Bezogen auf die Publikation von Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften muss das Impressum u.a. Angaben zum Verlag, Autor, Herausgeber, Redaktion, Erscheinungsjahr und Erscheinungsort beinhalten.

Geschäftsmäßige Websites müssen im Impressum Angaben zur Autorschaft enthalten. Das Impressum auf Webseiten muss auf allen Seiten gut erkennbar verlinkt sein.

Das Impressum erfüllt zum einen die Anforderungen des Urheberrechts, zum anderen enthält es relevante Informationen für Verweise und Bibliotheken.

Impressum Generator

Einige Webdienste bieten kostenlose Impressum Generatoren an, um der Informationspflicht geschäftsmäßiger Websites nachzukommen. Gute Beispiele für Generatoren sind it-recht kanzlei und Net & Law. Um ein exemplarisches Impressum zu erstellen, muss die jeweilige Rechtsform und einige andere Kriterien ausgewählt werden.

Impressum Vorlage

Auf der Website agbvorlage.de werden Vorlagen mit Mustertexten für verschiedene Sachverhalte angeboten. Für Impressum Vorlagen werden pflichtmäßige Angaben hinsichtlich verschiedener Anwendungsfälle und Webseitenbetreiber aufgeschlüsselt. So gelten für bestimmte Gruppen von Dienstleistern spezifische Anforderungen an die Informationspflichten.

Impressum Website

Für Deutschland ist im Telemediengesetz eine Informationspflicht für geschäftsmäßige Websites vorgeschrieben. Da die Geschäftsmäßigkeit eine Websiten nicht von einem Gewerbe oder Unternehmen abhängen muss, empfiehlt es sich, auf allen Internetauftritten der Informationspflicht nachzukommen, auch wenn diese scheinbar privat oder unkommerziell sind.

Impressum Muster

Ein umfangreiches Muster für ein Impressum stellt die Juristische Fakultät der Leibniz Universität Hannover zur Verfügung.

Impressum Homepage

Auch auf einer privaten Homepage sollte der Webseitenbetreiber ein Impressum mit vollständigem Namen und Kontaktmöglichkeit angeben.

Impressum Pflichtangaben

Das Impressum eines Webauftritts sollte den vollständigen Namen des inhaltlich Verantwortlichen beinhalten. Die Informationen müssen von allen Seiten verlinkt und zugänglich sein. Geschäftmäßige Websites müssen auch die Adresse, eine Kontaktmöglichkeit, Registereinträge, die Umsatzsteuernummer und eine Datenschutzerklärung enthalten.

Impressum Beispiel

Beispiele für den Inhalt und das Platzieren eines Impressum und viele weiterführende Informationen zum Thema findet man im Jura Wiki.