Datenschutz umfasst Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch. Missbrauch von Personendaten ist zum Beispiel die Weitergabe von persönlichen Daten ohne Erlaubnis, so dass diese zu Werbezwecken genutzt werden können. Das Bundesdatenschutzgesetz regelt Voraussetzungen und Bedingungen zur Verarbeitung von Daten. Seit der zunehmenden Digitalisierung, der weltweiten Vernetzung und der Verlagerung von Kommunikations- und Transferprozessen ins Internet, ist die Bedeutung von Datenschutz stetig angestiegen. Datenschutz im Internet ist besonders sensibel, da Daten aus dem Netz kopiert und gespeichert werden können, auch wenn die Datenquelle wieder offline ist. Daten, die im Internet veröffentlicht werden, können sich zudem sehr schnell zu einem großen Publikum verbreiten.
Webseitenbetreiber, die online persönliche Daten abfragen und verarbeiten, sind angehalten, für die Sicherheit der Daten zu sorgen. Es muss transparent dargestellt werden, zu welchem Zweck Daten gespeichert oder übermittelt werden. Wird ein Nutzer nicht um Erlaubnis gefragt, seine Daten zu speichern oder zu übermitteln, ist dies rechtswidrig.
Unter Datenschutz ist der Schutz personenbezogener Daten definiert. Rechtliche Grundlagen für den Schutz von persönlichen Daten sind im BDSG festgelegt.
Personenbezogene Daten werden im facebook auf verschiedene Arten gesammelt und miteinander verknüpft. Insbesondere durch die vielen Facebook Social Plugins wie den "Like-Button" können auch Interessen und Neigungen von Nutzern gespeichert werden, ohne dass diese ihre bewusste Einwilligung dazu gegeben haben.
Durch die Nutzung von Google Analytics auf einer Website werden bestimmte Informationen über Seitenbesucher gespeichert und ausgewertet. So wird z.B. getrackt, aus welchen Orten eine Website besucht wird. Die IP-Adressen werden von Google gespeichert, können aber von Webmastern nicht eingesehen werden.
Das BDSG oder Bundesdatenschutzgesetz umfasst Rechtsgrundlagen zur Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe von Daten sowie Rechte zum Schutz personenbezogener Daten. Das Datenschutzgesetz gilt für Unternehmen und Behörden. Neben dem BDSG regelt auch das Telemediengesetz wichtige Belange des Datenschutz.
Datenschutzrecht ist ein Teilbereich des Rechts und beschäftigt sich mit dem Schutz personenbezogener Daten.
Datenschutzbeauftragte kümmern sich innerhalb von Unternehmen, Organisationen oder Behörden um die Einhaltung des Datenschutz.